Ausbildungspflicht für Hundehalter
Wenn Sie noch nie einen Hund hatten, müssen sie vor dem Kauf einen theoretischen Kurs (SKN
Theorie)
besuchen. Wenn Sie den Hund erhalten, müssen Sie
zudem im ersten Jahr ein praktisches Training
(SKN Praxis)
zusammen mit Ihrem Hund absolvieren.
Wer bereits vor dem 01.09.2008 einen Hund hatte,
muss nach dem Erhalt eines neuen Hundes nur das
praktische Training (SKN Praxis) besuchen. Die
Ausbildung muss innerhalb eines Jahres nach dem Erhalt des Hundes absolviert werden.